Archiv der Kategorie Verkehrsrecht allgemein

Verkehrsrecht-Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit

Verkehrsrecht-Verkehrsvergehen innerhalb der Probezeit

Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen sind bei Fahranfängern in der Probezeit gefürchtet. Hier droht, zumindest bei schwerwiegenderen Verstößen, eine Verlängerung der Probezeit sowie die Anordnung eines Aufbauseminars. Deswegen muss es innerhalb der Probezeit möglichst darum gehen, überhaupt nicht auffällig zu werden. Wenn es dann doch mal passiert ist, muss es vor allem darum gehen, möglichst eine Eintragung im Verkehrszentralregister zu verhindern. Wenn in Flensburg nichts eingetreagen wird, muss in der Regel auch kein Aufbauseminar absolviert werden. In Flensburg werden grundsätzlich Verkehrverstöße eingetragen, die mit einer Regelgeldbuße von mindestens 40 EUR geahndet werden.

Verkehrsrecht:Aufsichtspflicht bei sieben- bis achtjährigen Kindern

Verkehrsrecht:Aufsichtspflicht bei sieben- bis achtjährigen Kindern

Immer wieder kommt es zu Streit, wenn Kinder Schäden anrichten und sie selbst aufgrund des Alters hierfür noch nicht in Anspruch genommen werden können. Regelmäßig wird dann versucht, eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern zu unterstellen, um einen Schadenersatzanspruch direkt gegen die Eltern geltend machen zu können. Es dürfen jedoch keine übertriebenen Anforderungen an die Aufsichtspflicht der Eltern gestellt werden. So hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.03.2009 entschieden, dass bei Kindern im Alter zwischen sieben und acht Jahren weder eine Überwachung auf Schritt und Tritt noch eine regelmäßige Kontrolle in kurzen Abständen (30 Minuten) erforderlich ist. Es wird darauf abgestellt, ob das Kind eine allgemeine Belehrung erhalten hat, keine fremden Sachen zu beschädigen. Dies ist einem normalen siebenjährigen Kind in der Regel bewusst. Insofern besteht eine Eigenverantwortung auch schon bei siebenjährigen. Eine Verlagerung des Ersatzanspruches auf die Eltern scheidet insofern aus. Ein unbeaufsichtigtes Spielenlassen über einen Zeitraum von bis zu zwei Stunden ist insofern nicht zu beanstanden.

Unberechtigte Kürzungen nach Verkehrsunfall

Derzeit wird von deutschen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherern ein Urteil des Bundesgerichtshofs herangezogen, um berechtigte Ansprüche von Geschädigten zu kürzen. Dies ist oftmals nicht gerechtfertigt, kann von dem jeweils Geschädigten ohne anwaltliche Hilfe jedoch so gut wie nicht überprüft werden. Konkret geht es um Fälle einer fiktiven Abrechnung auf Basis der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt. Hier hat der Bundesgerichtshof im letzten Jahr entschieden, dass eine Verweisung auf eine günstigere freie Werkstatt nicht von Vornherein ausgeschlossen sein muss. Er hat dies jedoch auch wiederum eingeschränkt. Diese Einschränkungen werden gerade von der Versicherungswirtschaft kaum berücksichtigt. So ist unter anderem eine Verweisung auf eine freie kostengünstigere Werkstatt nicht zulässig, wenn es dem Geschädigten nicht zumutbar ist, in eine andere Werkstatt als die markengebundene Fachwerkstatt zu fahren. Dies ist unter anderem der Fall, wenn der Schaden innerhalb einer laufenden Garantiezeit auftritt. Hier verliert der Kunde ggfs. seine Garantieansprüche, wenn er das Fahrzeug in einer anderen Werkstatt reparieren lässt. Unzumutbar ist eine Reparatur in einer freien Fachwerkstatt für den Geschädigten aber auch dann, wenn diese nur deshalb günstiger ist, weil sie nicht marktübliche Preise der Abrechnung zugrunde legt, sondern vielmehr Sonderkonditionen mit der Versicherung ausgehandelt hat und nur aufgrund dieser Sonderkonditionen günstiger reparieren kann. Dies hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 22.06.2010 entschieden. Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass der Versicherer grundsätzlich darlegen und beweisen muss, dass der die Abrechnung zugrunde liegende Preise nicht auf Sondervereinbarungen beruhen.

Da es der Geschädigte nur schwer überprüfen kann, ob der vom Versicherer durchgeführte Abzug berechtigt oder nicht berechtigt ist, kann Geschädigten nur empfohlen werden, hier frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Verkehrsrecht:Abschleppen vom Privatgrundstück

Verkehrsrecht:Abschleppen vom PrivatgrundstückDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.06.2009 entschieden, dass unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden dürfen und nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden müssen.Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abgestellt, der mit Schildern gekennzeichnet war, dass unberechtigt geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden würden. Das Fahrzeug wurde ihm nur gegen Zahlung der Abschleppgebühren herausgegeben. Diese wollte er von dem Beklagten zurückverlangen.Der Bundesgerichtshof hat aber indes entschieden, dass das unbefugte Abstellen eine sogenannte Besitzstörung sei, bei der der jeweilige Besitzer berechtigt ist, im Rahmen eines Selbsthilferechts diesen Zustand zu beseitigen. Dies sei vorliegend nur das Abschleppen möglich gewesen. Insofern sei der Kläger dem Beklagten schadensersatzpflichtig und kann die Abschleppkosten nicht zurückverlangen.

Voreintragungen Verkehrszentralregister

Verwertbarkeit von Voreintragungen im Verkehrszentralregister

Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, ob im Verkehrszentralregister existierende Voreintragungen bußgelderhöhend verwertet werden dürfen, wenn die zugrundeliegende Tat zwar innerhalb des laufenden Tilgungszeitraumes begangen wurde, eine Entscheidung des Gerichtes jedoch erst nach Ablauf der Tilgungsfrist erfolgt. Hierzu hat nun das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 07.01.2010 entschieden, dass Voreintragungen nur verwertet werden dürfen, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen und auch tatrichterlich geahndet worden ist. Dies kann insbesondere eine Rolle bei Verhängung eines Fahrverbotes spielen. So wird zum Beispiel auch ein Regelfahrverbot verhängt, wenn nach einer Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft eine weitere Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 km/h begangen wird. Hier kann es sich unter Umständen lohnen, durch eine geschickte Verfahrensweise den Ablauf der Tilgungshemmung der Voreintragung zu erreichen, so dass der Verwertung der selbigen nicht mehr erfolgen kann. Dies würde dann zum Wegfall des normalerweise fälligen Fahrverbotes führen.

Verkehrsrecht-Polizeiliche Vorladung-Was nun?

Verkehrsrecht-Polizeiliche Vorladung-Was nun?

Aus anwaltlicher Sicht kann immer nur empfohlen werden, einer Vorladung zur Polizei nicht Folge zu leisten. Ich werde in der Praxis häufig gefragt, ob es nicht so aussieht, als ob man etwas zu verbergen hat, wenn man einer solchen Vorladung nicht folgt. Meine Antwort auf diese Frage ist immer die gleiche. Dem Betroffenen steht als Beschuldigten ein Auskunfstverweigerungsrecht zu. Allein aufgrund der Tatsache dass er hiervon Gebrauch macht, dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Es ist also nicht nachteilig, einer solchen Vorladung nicht nachzukommen, sondern erst gemeinsam mit einem Verkehrsanwalt Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zu nehmen.

Neues zur Verfassungswidrigkeit von Videomessungen

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem letzten Jahr zur Frage der Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Videomessungen ist immer noch unklar, welche Auswirkungen damit verbunden sind.

Am 09.02.2010 hat sich hierzu nun das OLG Düsseldorf geäußert. In diesem Verfahren ging es konkret um ein Brückenmessverfahren, ein sogenanntes Vibram-System. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass durch die Videoaufzeichnung ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegen würde. Somit bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Das Gericht hat dann ausführlich geprüft, ob eine solche Grundlage eventuell den allgemeinen Vorschriften wie z.B. der StPO entnommen werden kann, hat dies im Ergebnis aber verneint. Somit kam das Gericht zu einem Verwertungverbot und hat den Betroffenen freigesprochen.

Interessant an dieser Entscheidung ist indes auch noch, dass das Gericht in einem Schlusssatz festgestellt hat, dass diese Problematik auch für andere Meßverfahren wie z.B. Radar- oder Laserüberwachungsanlagen sowie für fahrende Überwachungsfahrzeuge von entscheidender Bedeutung sein dürfte.

Verkehrsrecht-Bußgeld-Strafbefehl-Rechtsmittelfristen

Verkehrsrecht-Bußgeld-Strafbefehl-Rechtsmittelfristen

Immer wieder herrscht bei Mandanten Unklarheit darüber, wie lang die Frist ist, innerhalb derer man gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl vorgehen kann. “Klarheit” verschafft diesbezüglich die Rechtsmittelbelehrung, mit welcher über die laufenden Fristen informiert wird.

Dies ist aber insbesondere bei Strafbefehlen manchmal verwirrend, da hier zugleich über Fristen informiert wird, welche nur die Kostenentscheidung betrifft. Diese Frist ist nur eine Woche.

Die Einspruchsfrist hingegen beträgt sowohl bei Bußgeldbescheiden als auch bei Strafbefehlen grundsätzlich 2 Wochen beträgt.

Verkehrsrecht-Führerscheintourismus

Verkehrsrecht-Führerscheintourismus am Ende?

Bereits am 20.12.2006 wurde die dritte Führerscheinrichtlinie verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Richtlinie enthält sowohl die Einführung eines einheitlichen Führerscheinmusters als auch einige Vorschriften, die die Anerkennung von Fahrerlaubnissen regeln sollen. Es wird so grundsätzlich die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine geregelt. Allerdings enthält die Richtlinie auch eine entscheidende Ausnahmeregelung, welche am 19.01.2009 in Kraft getreten ist. Danach darf jeder Mitgliedsstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen, wenn ein Führerschein von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt worden ist, dessen Führerschein im erstgenannten Mitgliedsstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Auch wenn die Auslegung der Richtlinie im Einzelfall Fragen aufwirft, ist davon auszugehen, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden versuchen werden, dies direkt umzusetzen.

Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen.

Lassen Sie sich auch bei geklärter Schuldfrage vom Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu beraten, welche einzelnen Schadenspositionen Sie geltend machen können. Denken Sie daran, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung daran interessiert sein wird, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Für eine Beratung zu der Frage, was und wie Sie aufgrund des Unfalles verlangen können, ist die gegnerische Versicherung deshalb grundsätzlich der falsche Ansprechpartner. Auch wird Sie die Versicherung womöglich dazu bewegen wollen, von einer anwaltlichen Inanspruchnahme Abstand zu nehmen.