Archive für März 2009
Verkehrsrecht-Velten
26.3.2009 von admin.
Verkehrsrecht-Velten
Velten zählt zum Amtsgerichtsbezirg Oranienburg. Bei einem Verkehrsunfall in Velten wäre somit das Amtsgericht Oranienburg zuständig. Rechtsanwalt Kramer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und unser Sekretariat in Velten ist telefonisch unter 03304/204953 erreichbar.
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Verkehrsrecht-Falkensee
20.3.2009 von admin.
Verkehrsrecht-Falkensee
Falkensee zählt zum Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Nauen. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für die angrenzenden Gemeinden wie zB Brieselang, Schönwalde. Rechtsanwalt Kramer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und somit der richtige Ansprechpartner in allen Verkehrsangelegenheiten. Unser Sekretariat in Falkensee erreichen Sie unter der Rufnummer 03322/242687.
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Verkehrsrecht-Haftpflichtversicherung-Vorsicht bei aktivem Schadensmanagement
9.3.2009 von AK.
Verkehrsrecht-Haftpflichtversicherung-Vorsicht bei aktivem Schadensmanagement
Versicherer gehen immer häufiger dazu über, Geschädigte im Rahmen eines aktiven Schadensmanagements von der Einschaltung objektiver Berater, wie z.B. Rechtsanwalt oder Gutachter, abzuhalten. Häufig wird am Telefon zugesichert, dass sich der Geschädigte um nichts zu kümmern braucht und vielmehr alles dem Haftpflichtversicherer überlassen kann. Letztendlich darf dies jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Versicherung im Ergebnis nur daran interessiert ist, so wenig wie möglich zahlen zu müssen.
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Impressum
5.3.2009 von admin.
Gestalter der Internetseite sind:
Rechtsanwalt Karsten Mauersberger
zugelassen beim Landgericht Neuruppin
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg,
Grillendamm 2, 14776 Brandenburg
e-mail: anwalt@debitel.net
Steuernr.:051/159/00031
Rechtsanwalt Thomas Brehmel
zugelassen beim Landgericht Potsdam
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg,
Grillendamm 2, 14776 Brandenburg
e-mail: anwalt@debitel.net
Steuernr.:051/159/00031
Rechtsanwalt Stephan Traupe
Zugelassen beim Landgericht Berlin,
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin,
Jungstraße 13, 10247 Berlin
e-mail: anwalt@debitel.net
Tel.: 030 /269 488 31
Steuernr.:31/437/62316
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Fachanwalt Verkehrsrecht-Wer darf sich so nennen?
4.3.2009 von AK.
Fachanwalt Verkehrsrecht-Wer darf sich so nennen?
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung müssen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Zunächst muss der Anwalt mindestens seit drei Jahren zugelassen und als Anwalt tätig sein.
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel die Teilnahme an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang, welcher mindestens 120 Zeitstunden umfasst, voraus. Die erworbenen Kenntnisse werden in Leistungskontrollen geprüft.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei mindestens 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, bearbeitet hat.
Letztendlich ist zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrungen ein Fachgespräch mit dem zuständigen Ausschuss zu führen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die besonderen theoretischen Kenntnisse oder die besonderen praktischen Erfahrungen nach dem Gesamteindruck der vorgelegten Zeugnisse und schriftlichen Unterlagen dies entbehrlich machen.
Nach Erfüllung der Voraussetzungen wird auf Antrag von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung verliehen.
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Verkehrsrecht-Anhörungsbogen-Richtiges Verhalten-Wie soll ich reagieren
4.3.2009 von AK.
Verkehrsrecht-Anhörungsbogen-Richtiges Verhalten-Wie soll ich reagieren
Ich erlebe leider immert wieder, dass sich Betroffene nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei der Polizei melden und dort zumindest angeben, zu der fraglichen Tatzeit Fahrzeugführer gewesen zu sein. So etwas sollte auf jeden Fall vermieden werden. Häufig, besonders bei sogenannten Halteranzeigen, kann der tatsächliche Fahrzeugführer nämlich gar nicht ermittelt werden. Ohne die eigene Angabe des Betroffenen hätte dann ein Verfahren zwingend eingestellt werden müssen.
Es empfiehlt sich deshalb unbedingt, nach Erhalt eines Anhörungsbogens einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.
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Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog-neu
3.3.2009 von admin.
Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog-neu
Bekanntlich ist zum 01.02.2009 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten, der zum Teil empfindlich höhere Geldbußen vorsieht. Taten die jedoch vor dem 01.02.2009 begangen wurden, werden noch nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet. Dies gilt auch dann, wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erst nach dem 01.02.2009 verschickt wird. Es gilt hier das Tattagsprinzip.
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Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Einspruch-Rechtsmittelfrist
3.3.2009 von AK.
Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Einspruch-Rechtsmittelfrist
Da es immer wieder zu Mißverständnissen kommt zur Klarstellung: Die Einspruchsfrist (Rechtsmittelfrist) um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen beträgt 2 Wochen. Keinesfalls, wie ich immer mal wieder gefragt werde, 14 Werk- oder 14 Arbeitstage.
Die Frist wird ausschließlich in Wochen berechnet. Es gibt lediglich eine Besonderheit: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
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