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Neuer Bußgeldkatalog beschlossen!

Nach längerem Ringen hat der Bundesrat nunmehr Änderungen des Bußgeldkataloges beschlossen. Dieser beinhaltet im wesentlichen höhere Bußgelder für Geschwindigkeitübertretungen, höhere Bußgelder für Falschparken und eine Sanktionierung mit Fahrverbot wenn keine Rettungsgasse gebildet wird. Teurer wird es auch für Auto- oder … Weiterlesen

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Handyverstoß und ausgeschalteter Motor

Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer ein Fahrzeug führt und hierbei beispielsweise ein Mobilfunkgerät nutzt. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Seit einer Gesetzesänderung reicht hier das Ausschalten mittels einer Start-Stopp-Automatik nicht aus. Vielmehr muss … Weiterlesen

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Der Vorsatz bei Geschwindigkeitsübertretungen

Immer wieder kommt es vor, dass Bußgeldstellen den Betroffenen Vorsatz unterstellen, allein aufgrund der Höhe der Geschwindigkeitsübertretung ohne den Einzelfall ausreichend zu würdigen. In der Rechtsprechung hat sich hier eine Tendenz herausgebildet, wonach bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % regelmäßig … Weiterlesen

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LED-Scheinwerfer und Geschwindigkeitsmessungen

Im Internet befinden sich vielfache Meldungen darüber, dass es zu Fehlmessungen mit einem bestimmten Geschwindigkeitsmessgerät, nämlich mit einem Einseitensensor des Typs ES 3.0 kommen kann, wenn das zu messende Fahrzeug mit LED-Scheinwerfern ausgestattet ist. Hiermit hat sich nunmehr auch ein … Weiterlesen

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Am 19.10.2017 sind verschiedene Neuregelungen im Bereich des Verkehrsrechts in Kraft getreten, die sich beispielsweise auch mit der Frage der nicht erlaubten Handynutzung beschäftigen. Nach bisheriger Rechtslage war es so, dass in dem Fall, dass ein Fahrzeug an einer roten Ampel stand und sich der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik selbständig ausschaltete, die Nutzung des Handys erlaubt war. Dies hat beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Dem wird nunmehr mit der Regeländerung ein Riegel vorgeschoben. So ist die Handynutzung bei stehenden Fahrzeug nur noch erlaubt, wenn der Motor des Fahrzeuges komplett ausgeschaltet ist. Das kurzfristige automatische Abschalten reicht nicht mehr aus.

Zugleich hat der Gesetzgeber auch die Geldbußen erhöht. Für einen einfachen Handyverstoß werden nun 100 EUR und ein Punkt fällig. Im Falle einer Gefährdung 150 EUR, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es gar zu einer Sachbeschädigung fallen 200 EUR, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot an.

Darüber hinaus sind von dem Verbot nicht mehr nur reine Mobilfunkgeräte erfasst sondern auch weitere technische Geräte wie Tablets, E-Reader oder Notebooks.

 

 

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Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 350

Das Amtsgericht Stralsund hat mit Urteil vom 07.11.2016 (324 Owi 554/16) entschieden, dass es sich bei dem Messgerät TraffiStar S 350 um kein standardisiertes Messverfahren handelt. Dies wurde damit begründet, dass die gewonnenen Messdaten nicht durch unabhängige Gutachter überprüft werden … Weiterlesen

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Geschwindigkeitsverstoß am Feiertag

Immer wieder kommt es zum Streit darüber, ob Geschwindigkeitsbeschränkungen mit Zusatzschildern insbesondere „Montag – Freitag“ auch zu beachten sind, wenn es sich um einen Feiertag handelt. Häufig werden diese Zusatzschilder angebracht im Hinblick auf die besondere Schutzfunktion zum Beispiel in … Weiterlesen