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Mithaftung aufgrund eines gesetzten Blinkers?

Haftet ein Autofahrer der sich auf einer Hauptstraße befindet wenn er seinen Blinker setzt, dann aber nicht abbiegt? Das bejaht zumindest teilweise das Amtsgericht Oberndorf mit einer Entscheidung vom April 2016.

Das Gericht sah einen Mithaftungsanteil von 1/3 bei dem Autofahrer, da er sich zumindest irreführend verhalten habe. Die überwiegende Haftung verblieb jedoch bei der vorfahrtspflichtigen Unfallgegnerin, da diese grundsätzlich nicht darauf vertrauen darf, dass auch abgebogen wird wenn ein Blinker gesetzt ist.

 

Amtsgericht Oberndorf 2 C 434/15

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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