Am 19.10.2017 sind verschiedene Neuregelungen im Bereich des Verkehrsrechts in Kraft getreten, die sich beispielsweise auch mit der Frage der nicht erlaubten Handynutzung beschäftigen. Nach bisheriger Rechtslage war es so, dass in dem Fall, dass ein Fahrzeug an einer roten Ampel stand und sich der Motor durch eine Start-Stopp-Automatik selbständig ausschaltete, die Nutzung des Handys erlaubt war. Dies hat beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Dem wird nunmehr mit der Regeländerung ein Riegel vorgeschoben. So ist die Handynutzung bei stehenden Fahrzeug nur noch erlaubt, wenn der Motor des Fahrzeuges komplett ausgeschaltet ist. Das kurzfristige automatische Abschalten reicht nicht mehr aus.
Zugleich hat der Gesetzgeber auch die Geldbußen erhöht. Für einen einfachen Handyverstoß werden nun 100 EUR und ein Punkt fällig. Im Falle einer Gefährdung 150 EUR, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Kommt es gar zu einer Sachbeschädigung fallen 200 EUR, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot an.
Darüber hinaus sind von dem Verbot nicht mehr nur reine Mobilfunkgeräte erfasst sondern auch weitere technische Geräte wie Tablets, E-Reader oder Notebooks.