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Neuer Bußgeldkatalog beschlossen!

Nach längerem Ringen hat der Bundesrat nunmehr Änderungen des Bußgeldkataloges beschlossen. Dieser beinhaltet im wesentlichen höhere Bußgelder für Geschwindigkeitübertretungen, höhere Bußgelder für Falschparken und eine Sanktionierung mit Fahrverbot wenn keine Rettungsgasse gebildet wird. Teurer wird es auch für Auto- oder Motorradfahrer die beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Auch als Radfahrer kann derartiges Verhalten künftig mit einem Punkt sanktioniert werden.

Die umstrittene Absenkung der Grenze für Fahrverbote ist hingegen nicht Gegenstand der Novellierung. Diese war noch in der Ursprungsfassung enthalten, welche dann aber wegen formeller Fehler nicht angewendet wurde.

Die Änderungen treten nicht sofort in Kraft. Vielmehr muss noch eine Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen. Die Neuregelungen treten dann drei Wochen nach der Verkündung in Kraft.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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