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Die Reform des Verkehrszentralregisters – Teil 4: Taktische Überlegungen

Aufgrund der doch weitreichenden Änderungen im Verkehrszentralregister sollte bei laufenden Verfahren genau geprüft werden, ob es vorteilhafter ist, einen Verstoß vor oder nach Inkrafttretens der Neuregelungen rechtskräftig werden und eintragen zu lassen. Um dies beurteilen zu können, muss zwingend zunächst ein aktueller Verkehrszentralregisterauszug hinzugezogen werden. Danach ist von Bedeutung, ob es bei dem laufenden Verfahren um einen Verstoß geht, der nur nach altem Recht, nicht jedoch nach neuen Recht eingetragen wird. Liegen keine Voreintragungen vor, kommt dem Zeitpunkt der Neueintragung keine besondere Bedeutung zu. Bei Eintrag vor dem 01.05.2014 wird der Eintrag zum 01.05.2014 wieder gelöscht, danach wird er erst gar nicht eingetragen. Liegen jedoch bereits Voreintragungen vor, kann die Rechtskraft und Eintragung vor dem 01.05.2014 Sanktionen wie die Anordnung eines Aufbauseminars nach sich ziehen.

Bei Verstößen, die auch nach der neuen Rechtslage eingetragen werden, muss immer eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden. Es kann günstiger sein, diesen Verstoß noch vor dem 01.05.2014 rechtskräftig werden und eintragen zu lassen, da zumindest bei Verkehrsordnungswidrigkeiten dann die kürzeren Tilgungsfristen (2 Jahre statt 2 1/2 oder gar 5 Jahre) gelten.  Zudem kann durch die Umrechnung der Punkte in das neue System ein erheblicher Vorteil realisiert werden, je nachdem wie viele Punkte bereits vorhanden sind. Nachteilig ist hingegen, dass der Neueintrag die Tilgung aller bestehender Punkte hemmt. Würde eine Neueintrag erst nach dem 01.05.2014 erfolgen, hätte dies auf die Tilgung der Alteinträge keine hemmende Wirkung mehr. Wichtig ist hier jedoch, dass es allein auf das Datum des Eintrages und nicht der Rechtskraft ankommt. Wann ein Eintrag vorgenommen wird hängt davon ab, wie schnell die Bußgeldstelle einen rechtskräftigen Verstoß an das Kraftfahrtbundesamt weitermeldet. Da ein Betroffener hier nur beschränkte Gestaltungsmöglichkeiten hat, sollten Entscheidungen möglichst rechtzeitig und nur nach genauer Prüfung getroffen werden.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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