Archive für August 2009
Verkehrsrecht:Kollision mit Straßenbahn
13.8.2009 von AK.
Verkehrsrecht:Kollision mit Straßenbahn
Ein Verkehrsteilnehmer der damit rechnen kann, dass er aufgrund entgegenkommenden Verkehrs vor einem Wendemanöver auf Straßenbahnschienen, welche in der Mitte der Straße verlegt sind, eine gewisse Zeit warten muss, haftet bei einem Unfall mit einer sich von hinten näherenden Straßenbahn zum überwiegenden Teil. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 26.2.2009 entschieden. Eine Autofahrerin wollte wenden und musste dabei auf den in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen warten. Es kam zum Unfall mit einer von hinten heranfahrenden Straßenbahn.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts hätte die Autofahrerin erkennen müssen, dass sich die Straßenbahn nähern würde. In einem solchen Fall hätte sie weder die Schienen überqueren noch auf ihnen halten dürfen. Da die Verkehrsbetriebe aber auch nicht nachweisen konnten, dass die Autofahrerin sehr dicht vor der Straßenbahn auf die Schienen gefahren sei, haften sie jedoch zu 30 Prozent mit.
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Verkehrsrecht-Autofahren mit Flip-Flops
5.8.2009 von AK.
Verkehrsrecht-Autofahren mit Flip-FlopsJedes Jahr im Sommer wird häufig die Frage gestellt, ob man mit Flip-Flops auch Auto fahren darf. Zumindest im privaten Bereich dürfte dem nichts entgegenstehen. Das bloße Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk ist nicht bußgeldsanktioniert. Gleiches gilt für Barfußfahren.
Auch versicherungsrechtlich können sich kaum Probleme ergeben. Die Versicherung muss unabhängig vom Schuhwerk des Fahrers zahlen. Allein in der Vollkaskoversicherung kann eine Leistungsfreiheit bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung bestehen. Allein das Fahren mit ungeeignetem Schuhwerk erfüllt diesen Tatbestand aber noch nicht. Dies kann sich aber ändern, wenn allein aufgrund des unpassenden Schuhwerkes eine Unfallursächlichkeit gegeben ist, z.B. weil man vom Bremspedal abrutscht oder sich der Flip-Flop in das Pedal verkeilt. In solchen Fällen ist besondere Vorsicht bei Abgabe einer Schadensmeldung an den Versicherer geboten.
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