Permalink

0

Handyverstoß bei Start-Stop-Automatik?

Es ist bekannt, dass es grundsätzlich verboten ist, ein Mobilfunkgerät während der Fahrt zu nutzen. Ausreichend für das Bejahen eines Verstoßes ist auch, dass man mit laufendem Motor beispielsweise an einer roten Ampel gestanden hat. Das Oberlandesgericht Hamm hatte im September des letzten Jahres einen Fall zu entscheiden, bei welchem der Betroffene ein Fahrzeug mit einer sogenannten Start-Stop-Automatik nutzte. Der Betroffene hielt mit seinem Pkw bei Rot an einer Ampel an und benutzte dann sein Mobiltelefon. Das Fahrzeug verfügt über eine Start-Stop-Automatik. Der Motor schaltet sich bei einer derartigen Funktion erst wieder bei Betätigung des Gaspedals an. Das Gericht hat hier entschieden, dass in diesem Fall das Fahrzeug nicht in Betrieb befindlich sei, sodass von vorneherein kein Handyverstoß begangen werden kann. Folgerichtig hat das Oberlandesgericht den Betroffenen dann auch freigesprochen.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.