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Die Reform des Verkehrszentralregisters – Teil 2: Bewertung der Verstöße

Nach geltender Rechtslage werden im Verkehrszentralregister für Ordnungswidrigkeiten 1-4 Punkte, für Straftaten 5-7 Punkte eingetragen. Ordnungswidrigkeiten wurden nach bisheriger Rechtslage immer eingetragen, sofern die Eintragungsgrenze von 40 EUR erreicht war. Nach neuer Rechtslage werden Verstöße ohne Sicherheitsrelevanz nicht mehr eingetragen. … Weiterlesen