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Verkehrszentralregisterreform endgültig beschlossen!

Der Bundesrat hat am 5.7.2013 die teils umstrittene Reform des Verkehrszentralregisters abgesegnet. Damit können die Neuerungen zum 1.5.2014 in Kraft treten. Neben einem völlig neuem Bewertungssystem der Punktevergabe werden auch die Regelungen über die Tilgungsfristen geändert sowie einzelne Bußgelder erhöht. Die zunächst vorgesehene Abschaffung des Rabattsystems, wonach Punkte bei Ableistung eines Aufbauseminars gestrichen werden, wurde letztlich doch nicht umgesetzt. Hier soll es durch spezielle Fahreignungsseminare weiter möglich bleiben freiwillig Punkte abzubauen.

Nach der neuen Regelung fallen auch keine Punkte mehr an bei Delikten, die keine Verkehrssicherheitsrelevanz haben. Dies betrifft zum Beispiel das Einfahren in eine Umweltzone ohne Plakette oder aber auch den Straftatbestand der Beleidigung (wenn ein verkehrsrechtlicher Zusammenhang besteht). Für  letzteres wurden bisher immerhin 5 Punkte fällig.

Für bisherige Einträge erfolgt eine Bewertung nach der neuen Rechtslage. Es erfolgt somit eine Überführung der alten Punkteinträge und nicht wie mancher gehofft hatte, eine komplette Löschung der Alteinträge.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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