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Darf ich mit Flip-Flops Autofahren?

Jeder kennt so gut gemeinte Ratschläge: Nicht mit Flips-Flops oder High Heels ans Steuer, sonst gibt es Probleme mit der Versicherung! Dies stimmt in dieser Form jedoch nicht. Grundsätzlich gibt es in der StVO keine Vorschrift, die vorschreibt, wie die beim Fahren zu tragende Schuhe auszusehen haben, und ob überhaupt Schuhe getragen werden müssen. Paragraph 23 StVO sieht lediglich vor, dass der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass Fahrzeug sowie Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig ist und das die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist. Ein Gebot, eine bestimmte Schuhart zu tragen sieht das Gesetz hingegen nicht vor. Eine Ausnahme gilt lediglich für Berufskraftfahrer aufgrund spezieller Unfallverhütungsvorschriften.

Kommt es zum Schadensfall muss die Versicherung erstmal zahlen. In der Kaskoversicherung besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit das die Versicherung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadensfalles die Leistung zumindest teilweise ablehnt. Zwar sind diesbezüglich noch keine Entscheidungen bekannt, aber eine 100-prozentige Sicherheit gibt es diesbezüglich nicht. Wer auf Nummer sicher gehen will sollte deshalb stehts festes Schuwerk tragen.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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