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Aus für Dynamopflicht??

In der vergangenen Woche stimmte der Bundesrat über eine Neuregelung der Vorschriften über die Fahrradbeleuchtung ab. Kurz darauf wurde dies in den Medien bereits als Ende der Dynamopflicht am Fahrrad gepriesen. Mir selbst gegenüber wurde bei einem Besuch in einem Fahrradfachgeschäft am Samstag auch vollmundig behauptet, dass die Vorschrift bereits abgeschafft und Stecklampen damit ab sofort zulässig seien. Dies ist so jedoch nicht korrekt.

Zunächst muss die vom Bundesrat beschlossene Änderung auch noch von der Bundesregierung umgesetzt werden. Dies ist bisher noch nicht erfolgt.

Darüber hinaus dürfte die konkrete Ausgestaltung der Regelung auf verbreiteten Widerstand stoßen. Geändert wurde nur § 67 Absatz 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung. In Absatz 2 ist nach wie vor die Vorschrift enthalten, wonach die Beleuchtungsanlage fest am Fahrrad angebracht und ständig betriebsbereit sein muss. Diese Bedingung wird von den verbreiteten Ansteckleuchten nicht erfüllt. Dies hat zur Folge, dass beim Verwenden des Rades mit ausschließlich vorhandenen Ansteckleuchten nach wie vor eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, welche mit einem Verwarngeld geahndet werden kann.

 

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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