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Pflicht zur MPU auch ohne Führerschein???

Dass verkehrsauffällige Kraftfahrer unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden können, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beizubringen ist bekannt. Dass diese Verpflichtung auch Radfahrer treffen kann, hat sich mittlerweile auch herumgesprochen. Wie steht es aber mit einem Verkehrsteilnehmer, der überhaupt keine Fahrerlaubnis hat? Diesem kann letztendlich ja auch keine Fahrerlaubnis entzogen werden.

Einen solchen Fall hatte im Juni das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden. In diesem Fall ging es um einen Radfahrerin, welche mit 1,9 Promille ein Fahrrad lenkte. Diese hatte keine Fahrerlaubnis. Die Verwaltungsbehörde legte ihr auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Da die Radfahrerin dies nicht tat, verbot ihr die Verwaltungsbehörde Fahrzeuge aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund zu führen. Dagegen klagte die Radfahrerin, und verlor.

Die Aufforderung zur Beibringung eines solchen Gutachtens war rechtmäßig. Bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille muss ein solches angefordert werden, unabhängig davon, ob ein Kraftfahrzeug gelenkt wurde, oder lediglich ein Fahrrad. Wird ein derartiges Gutachten nicht beigebracht ist grundsätzlich von der verkehrsrechtlichen Ungeeignetheit des Betroffenen auszugehen. Besitzen Betroffene einen Führerschein, wird dieser dann entzogen. Da die hiesige Betroffene keine Fahrerlaubnis hatte, verbot die Verwaltungsbehörde der Betroffenen somit zurecht, weiterhin Fahrzeuge aller Art auf öffentlichem Verkehrsgrund zu führen.

(BVerwG, Beschl. v. 20.06.2013 – 3 B 102.12)

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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