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Verkehrsrecht-Falkensee

Verkehrsrecht-Falkensee

Falkensee zählt zum Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Nauen. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für die angrenzenden Gemeinden wie zB Brieselang, Schönwalde. Rechtsanwalt Kramer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und somit der richtige Ansprechpartner in allen Verkehrsangelegenheiten. Unser Sekretariat in Falkensee erreichen Sie unter der Rufnummer 03322/242687.

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Impressum

Gestalter der Internetseite sind:

Rechtsanwalt Karsten Mauersberger
zugelassen beim Landgericht Neuruppin
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg,
Grillendamm 2, 14776 Brandenburg
e-mail: anwalt@debitel.net
Steuernr.:051/159/00031

Rechtsanwalt Thomas Brehmel
zugelassen beim Landgericht Potsdam
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg,
Grillendamm 2, 14776 Brandenburg
e-mail: anwalt@debitel.net
Steuernr.:051/159/00031

Rechtsanwalt Stephan Traupe
Zugelassen beim Landgericht Berlin,
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin,
Jungstraße 13, 10247 Berlin
e-mail: anwalt@debitel.net
Tel.: 030 /269 488 31
Steuernr.:31/437/62316

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Verkehrsrecht-Anhörungsbogen-Richtiges Verhalten-Wie soll ich reagieren

Verkehrsrecht-Anhörungsbogen-Richtiges Verhalten-Wie soll ich reagieren

Ich erlebe leider immert wieder, dass sich Betroffene nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei der Polizei melden und dort zumindest angeben, zu der fraglichen Tatzeit Fahrzeugführer gewesen zu sein. So etwas sollte auf jeden Fall vermieden werden. Häufig, besonders bei sogenannten Halteranzeigen, kann der tatsächliche Fahrzeugführer nämlich gar nicht ermittelt werden. Ohne die eigene Angabe des Betroffenen hätte dann ein Verfahren zwingend eingestellt werden müssen.

Es empfiehlt sich deshalb unbedingt, nach Erhalt eines Anhörungsbogens einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.

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Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog-neu

Verkehrsrecht-Bußgeldkatalog-neu

Bekanntlich ist zum 01.02.2009 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten, der zum Teil empfindlich höhere Geldbußen vorsieht. Taten die jedoch vor dem 01.02.2009 begangen wurden, werden noch nach dem alten Bußgeldkatalog geahndet. Dies gilt auch dann, wenn der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erst nach dem 01.02.2009 verschickt wird. Es gilt hier das Tattagsprinzip.

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Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Einspruch-Rechtsmittelfrist

Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Einspruch-Rechtsmittelfrist

Da es immer wieder zu Mißverständnissen kommt zur Klarstellung: Die Einspruchsfrist (Rechtsmittelfrist) um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen beträgt 2 Wochen. Keinesfalls, wie ich immer mal wieder gefragt werde, 14 Werk- oder 14 Arbeitstage.

Die Frist wird ausschließlich in Wochen berechnet. Es gibt lediglich eine Besonderheit: Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.