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Neues Verkehrszeichen: Inlineskater

Neues Verkehrszeichen: Inlineskater

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2002 sind Inlinerskater grundsätzlich als Fußgänger anzusehen bzw. denselben Regeln unterworfen, die auch für Fußgänger gelten. So müssen Fußgänger grundsätzlich den Bürgersteig benutzen.

Fahrbahnen dürfen nur benutzt werden, wenn keine Bürgersteige vorhanden sind. Der Gesetzgeber hat nun jedoch ein neues Verkehrszeichen eingefügt. Dieses zeigt einen Inlineskater neben dem Schriftzug „frei“. Wo dieses aufgestellt ist, ist das Befahren der Fahrbahn oder anderer Fahrbahnteile ausdrücklich erlaubt. Dies darf aber gleichwohl nur mit größtmöglicher Sorgfalt und Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer erfolgen.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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