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Trunkenheitsfahrt-Führerschein

Grundsätzlich droht bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt immer eine Fahrerlaubnisentziehung. Zugleich wird bei Entziehung auch eine Sperrfrist ausgesprochen, mit der die Verwaltungsbehörde angewiesen wird, vor Ablauf einer bestimmten Frist, keine neue Fahrerlaubnis auszustellen. Die Mindestsperrfrist beträgt normalerweise 6 Monate.

Diese kann im Einzelfall jedoch auch abgekürzt werden. Hier ist der Betroffene gefragt. Er kann selbst Maßnahmen ergreifen, die verdeutlichen, dass er bestehende Eignungszweifel schon eher beseitigt hat. Dies kann vor allem im Absolvieren von bestimmten Seminaren oder Kursen bestehen, die sich intensiv mit der Problematik Alkohol und Straßenverkehr beschäftigen.

Hier sollte jedoch unbedingt qualifizierter Rat eingeholt werden, da die Angebote die am Markt existieren für den Betroffenen nahezu undurchschaubar sind.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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