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Verkehrsrecht-Haftpflichtversicherung-Vorsicht bei aktivem Schadensmanagement

Versicherer gehen immer häufiger dazu über, Geschädigte im Rahmen eines aktiven Schadensmanagements von der Einschaltung objektiver Berater, wie z.B. Rechtsanwalt oder Gutachter, abzuhalten. Häufig wird am Telefon zugesichert, dass sich der Geschädigte um nichts zu kümmern braucht und vielmehr alles dem Haftpflichtversicherer überlassen kann. Letztendlich darf dies jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die Versicherung im Ergebnis nur daran interessiert ist, so wenig wie möglich zahlen zu müssen.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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