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Ausnahme vom Fahrverbot

In bestimmten Fällen droht bei Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Verhängung eines Fahrverbotes. Dies ist insoweit nichts Neues. Aus unterschiedlichen Gründen kann jedoch ausnahmsweise auch von der Verhängung eines Fahrvebotes abgesehen werden. Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat mit einer Entscheidung vom 14.02.2013 (70 Owi-31 Js 8265/12) von der Anordnung eines Regelfahrverbotes abgesehen, nachdem der Betroffene an einer verkehrspsychologisch fundierten Beratungsmaßnahme teilgenommen hatte. In einer derartigen Beratung ist intensiv an einer künftigen Verhaltensänderung gearbeitet worden. Aus Sicht des Amtsgerichts ist eine derartige Schulungsmaßnahme mindestens genauso gut geeignet um künftige Verkehrsverstöße zu vermeiden, wie  ein entsprechendes Fahrverbot.

Da der Betroffene für diese Maßnahme auch schon erhebliche finanzielle Aufwendungen hatte, sah das Amtsgericht auch davon ab, wie sonst üblich, die Geldbuße zu erhöhen.

 

 

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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