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Reform des Verkehrszentralregisters beschlossen

Der Bundestag hat am 16.05.2013, nach mehr als 50 Jahren, eine umfassende Reform des Verkehrszentralregisters beschlossen. Kernstück der Reform ist eine grundlegene Änderung der Bewertungsskala. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen, z. B. im Hinblick auf Tilgungsfristen. Ob diese Reform jedoch so in Kraft treten wird, ist bisher noch unklar. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Hier haben die Länder bereits Kritik geäussert.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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