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Verkehrsrecht-Führerscheintourismus

Verkehrsrecht-Führerscheintourismus am Ende?

Bereits am 20.12.2006 wurde die dritte Führerscheinrichtlinie verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Richtlinie enthält sowohl die Einführung eines einheitlichen Führerscheinmusters als auch einige Vorschriften, die die Anerkennung von Fahrerlaubnissen regeln sollen. Es wird so grundsätzlich die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine geregelt. Allerdings enthält die Richtlinie auch eine entscheidende Ausnahmeregelung, welche am 19.01.2009 in Kraft getreten ist. Danach darf jeder Mitgliedsstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen, wenn ein Führerschein von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt worden ist, dessen Führerschein im erstgenannten Mitgliedsstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Auch wenn die Auslegung der Richtlinie im Einzelfall Fragen aufwirft, ist davon auszugehen, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden versuchen werden, dies direkt umzusetzen.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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