Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide
Da die Bundesrepublik Deutschland nicht wie vorgesehen einen Rahmenbeschluss des Europäischen Rates bis zum 22.03.2007 umgesetzt hat, können nach wie vor ausländische Bußgeldentscheide – mit Ausnahme der aus den Niederlanden, Österreich und der Schweiz- hier nicht vollstreckt werden.