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Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen.

Lassen Sie sich auch bei geklärter Schuldfrage vom Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu beraten, welche einzelnen Schadenspositionen Sie geltend machen können. Denken Sie daran, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung daran interessiert sein wird, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Für eine Beratung zu der Frage, was und wie Sie aufgrund des Unfalles verlangen können, ist die gegnerische Versicherung deshalb grundsätzlich der falsche Ansprechpartner. Auch wird Sie die Versicherung womöglich dazu bewegen wollen, von einer anwaltlichen Inanspruchnahme Abstand zu nehmen.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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