Verkehrsrecht-Rechtschutzversicherung-Strafrechtliche Vorwürfe
Vielfach unbekannt ist, dass Rechtschutzversicherungen auch strafrechtliche Vorwürfe abdecken, solange im Verkehrsbereich kein Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird, also auch reine Vorsatztaten wie z.B. Unfallflucht, soweit deswegen keine Verurteilung erfolgt. Außerhalb des Verkehrsrechts muss hingegen ein Delikt vorliegen, was sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann.