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Verkehrsrecht-Bußgeld-Strafbefehl-Rechtsmittelfristen

Verkehrsrecht-Bußgeld-Strafbefehl-Rechtsmittelfristen

Immer wieder herrscht bei Mandanten Unklarheit darüber, wie lang die Frist ist, innerhalb derer man gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl vorgehen kann. „Klarheit“ verschafft diesbezüglich die Rechtsmittelbelehrung, mit welcher über die laufenden Fristen informiert wird.

Dies ist aber insbesondere bei Strafbefehlen manchmal verwirrend, da hier zugleich über Fristen informiert wird, welche nur die Kostenentscheidung betrifft. Diese Frist ist nur eine Woche.

Die Einspruchsfrist hingegen beträgt sowohl bei Bußgeldbescheiden als auch bei Strafbefehlen grundsätzlich 2 Wochen beträgt.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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