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Neues zur Verfassungswidrigkeit von Videomessungen

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem letzten Jahr zur Frage der Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Videomessungen ist immer noch unklar, welche Auswirkungen damit verbunden sind.

Am 09.02.2010 hat sich hierzu nun das OLG Düsseldorf geäußert. In diesem Verfahren ging es konkret um ein Brückenmessverfahren, ein sogenanntes Vibram-System. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass durch die Videoaufzeichnung ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegen würde. Somit bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Das Gericht hat dann ausführlich geprüft, ob eine solche Grundlage eventuell den allgemeinen Vorschriften wie z.B. der StPO entnommen werden kann, hat dies im Ergebnis aber verneint. Somit kam das Gericht zu einem Verwertungverbot und hat den Betroffenen freigesprochen.

Interessant an dieser Entscheidung ist indes auch noch, dass das Gericht in einem Schlusssatz festgestellt hat, dass diese Problematik auch für andere Meßverfahren wie z.B. Radar- oder Laserüberwachungsanlagen sowie für fahrende Überwachungsfahrzeuge von entscheidender Bedeutung sein dürfte.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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