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Reform des Verkehrszentralregisters: Punkteabbau soll nun doch erhalten bleiben

Bereits seit Anfang 2012 wird die Reform des Verkehrszentralregisters diskutiert. Ziel ist vor allem eine Vereinfachung des gesamten Systems. Dies soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass zukünftig nur noch 1-3 Punkte je Verstoß, und nicht wie bisher bis zu 7 Punkte, fällig werden. Weiterhin soll für jeden Verstoß eine eigene Tilgungsfrist gelten. Bisher wurden durch einen weiteren Verstoß auch die Tilgungsfristen früherer Eintragungen verlängert.

Vielfach kritisiert wurde, dass die bisherige Möglichkeit, einen Punkteabbau durch Absolvierung eines entsprechenden Punktabbauseminars zu erreichen, wegfallen sollte. Nun zeichnet sich zumindest bei diesem Punkt eine Änderung der Pläne ab. Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich mittlerweile für die Beibehaltung eines Punktabbaus bei Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ausgesprochen. Dies soll einmal innerhalb von 5 Jahren möglich sein.

 

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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