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Vollstreckung von Geldbußen im Ausland

Vollstreckung von Geldbußen im Ausland

Eine wichtige Neuerung, was die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen angeht, ist derzeit von dem Gesetzgeber beabsichtigt. So ist geplant, dass demnächst die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen, die mehr als 70,00 € betragen, in der Bundesrepublik möglich werden. Das Gesetz soll am 01.10.2010 in Kraft treten. Von dieser Regelung sollen alle nach dem 30.09.2010 rechtskräftig gewordenen Geldsanktionen erfasst werden. Es besteht selbstverständlich aber auch die Möglichkeit, sich gegen ausländische Sanktionen mit Hilfe hierfür vorgesehener Mittel zur Wehr zu setzen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bisher nur österreichische Bußgeldentscheidungen in Deutschland vollstreckbar. Die geplante Gesetzesänderung geht auf einen Rahmenbeschluss der EU zurück.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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