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Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Personenschaden

Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Personenschaden

Wenn durch einen Verkehrsunfall auch Personen zu Schaden kommen besteht häufig Unklarheit, welche Ansprüche gegen die Versichererung geltend gemacht werden können. Hierzu zählt außer dem noch relativ bekannten Schmerzensgeld vor allem der Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall sowie der Ersatz von Heilbehandlungskosten, sofern hierfür eine Krankenversicherung nicht aufkommt. Aber auch sogenannte vermehrte Bedürfnisse, wie die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein Haushaltsführungsschaden sind grundsätzlich vom eintrittspflichtigen Versicherer zu erstatten.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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