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Voreintragungen Verkehrszentralregister

Verwertbarkeit von Voreintragungen im Verkehrszentralregister

Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, ob im Verkehrszentralregister existierende Voreintragungen bußgelderhöhend verwertet werden dürfen, wenn die zugrundeliegende Tat zwar innerhalb des laufenden Tilgungszeitraumes begangen wurde, eine Entscheidung des Gerichtes jedoch erst nach Ablauf der Tilgungsfrist erfolgt. Hierzu hat nun das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 07.01.2010 entschieden, dass Voreintragungen nur verwertet werden dürfen, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen und auch tatrichterlich geahndet worden ist. Dies kann insbesondere eine Rolle bei Verhängung eines Fahrverbotes spielen. So wird zum Beispiel auch ein Regelfahrverbot verhängt, wenn nach einer Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft eine weitere Geschwindigkeitsübertretung von mindestens 26 km/h begangen wird. Hier kann es sich unter Umständen lohnen, durch eine geschickte Verfahrensweise den Ablauf der Tilgungshemmung der Voreintragung zu erreichen, so dass der Verwertung der selbigen nicht mehr erfolgen kann. Dies würde dann zum Wegfall des normalerweise fälligen Fahrverbotes führen.

Autor: Rechtsanwalt Kramer

Rechtsanwalt Andreas Kramer - zugleich Fachanwalt Verkehrsrecht - Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht Strafrecht

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