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Vollstreckung von Geldbußen im Ausland

Vollstreckung von Geldbußen im Ausland

Eine wichtige Neuerung, was die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen angeht, ist derzeit von dem Gesetzgeber beabsichtigt. So ist geplant, dass demnächst die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen, die mehr als 70,00 € betragen, in der Bundesrepublik möglich werden. Das Gesetz soll am 01.10.2010 in Kraft treten. Von dieser Regelung sollen alle nach dem 30.09.2010 rechtskräftig gewordenen Geldsanktionen erfasst werden. Es besteht selbstverständlich aber auch die Möglichkeit, sich gegen ausländische Sanktionen mit Hilfe hierfür vorgesehener Mittel zur Wehr zu setzen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind bisher nur österreichische Bußgeldentscheidungen in Deutschland vollstreckbar. Die geplante Gesetzesänderung geht auf einen Rahmenbeschluss der EU zurück.

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Verkehrsrecht-Polizeiliche Vorladung-Was nun?

Verkehrsrecht-Polizeiliche Vorladung-Was nun?

Aus anwaltlicher Sicht kann immer nur empfohlen werden, einer Vorladung zur Polizei nicht Folge zu leisten. Ich werde in der Praxis häufig gefragt, ob es nicht so aussieht, als ob man etwas zu verbergen hat, wenn man einer solchen Vorladung nicht folgt. Meine Antwort auf diese Frage ist immer die gleiche. Dem Betroffenen steht als Beschuldigten ein Auskunfstverweigerungsrecht zu. Allein aufgrund der Tatsache dass er hiervon Gebrauch macht, dürfen keine negativen Schlüsse gezogen werden. Es ist also nicht nachteilig, einer solchen Vorladung nicht nachzukommen, sondern erst gemeinsam mit einem Verkehrsanwalt Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte zu nehmen.

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Neues zur Verfassungswidrigkeit von Videomessungen

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem letzten Jahr zur Frage der Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Videomessungen ist immer noch unklar, welche Auswirkungen damit verbunden sind.

Am 09.02.2010 hat sich hierzu nun das OLG Düsseldorf geäußert. In diesem Verfahren ging es konkret um ein Brückenmessverfahren, ein sogenanntes Vibram-System. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass durch die Videoaufzeichnung ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegen würde. Somit bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Das Gericht hat dann ausführlich geprüft, ob eine solche Grundlage eventuell den allgemeinen Vorschriften wie z.B. der StPO entnommen werden kann, hat dies im Ergebnis aber verneint. Somit kam das Gericht zu einem Verwertungverbot und hat den Betroffenen freigesprochen.

Interessant an dieser Entscheidung ist indes auch noch, dass das Gericht in einem Schlusssatz festgestellt hat, dass diese Problematik auch für andere Meßverfahren wie z.B. Radar- oder Laserüberwachungsanlagen sowie für fahrende Überwachungsfahrzeuge von entscheidender Bedeutung sein dürfte.

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Verkehrsrecht-Bußgeld-Strafbefehl-Rechtsmittelfristen

Verkehrsrecht-Bußgeld-Strafbefehl-Rechtsmittelfristen

Immer wieder herrscht bei Mandanten Unklarheit darüber, wie lang die Frist ist, innerhalb derer man gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl vorgehen kann. „Klarheit“ verschafft diesbezüglich die Rechtsmittelbelehrung, mit welcher über die laufenden Fristen informiert wird.

Dies ist aber insbesondere bei Strafbefehlen manchmal verwirrend, da hier zugleich über Fristen informiert wird, welche nur die Kostenentscheidung betrifft. Diese Frist ist nur eine Woche.

Die Einspruchsfrist hingegen beträgt sowohl bei Bußgeldbescheiden als auch bei Strafbefehlen grundsätzlich 2 Wochen beträgt.

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Verkehrsrecht-Führerscheintourismus

Verkehrsrecht-Führerscheintourismus am Ende?

Bereits am 20.12.2006 wurde die dritte Führerscheinrichtlinie verabschiedet und am 30.12.2006 im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Richtlinie enthält sowohl die Einführung eines einheitlichen Führerscheinmusters als auch einige Vorschriften, die die Anerkennung von Fahrerlaubnissen regeln sollen. Es wird so grundsätzlich die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine geregelt. Allerdings enthält die Richtlinie auch eine entscheidende Ausnahmeregelung, welche am 19.01.2009 in Kraft getreten ist. Danach darf jeder Mitgliedsstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ablehnen, wenn ein Führerschein von einem anderen Mitgliedsstaat einer Person ausgestellt worden ist, dessen Führerschein im erstgenannten Mitgliedsstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen wurde. Auch wenn die Auslegung der Richtlinie im Einzelfall Fragen aufwirft, ist davon auszugehen, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden versuchen werden, dies direkt umzusetzen.

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Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide

Verkehrsrecht-Bußgeldbescheid-Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide

Da die Bundesrepublik Deutschland nicht wie vorgesehen einen Rahmenbeschluss des Europäischen Rates bis zum 22.03.2007 umgesetzt hat, können nach wie vor ausländische Bußgeldentscheide – mit Ausnahme der aus den Niederlanden, Österreich und der Schweiz- hier nicht vollstreckt werden.

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Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Verkehrsrecht-Verkehrsunfall-Kosten

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung verpflichtet, auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen.

Lassen Sie sich auch bei geklärter Schuldfrage vom Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu beraten, welche einzelnen Schadenspositionen Sie geltend machen können. Denken Sie daran, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung daran interessiert sein wird, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Für eine Beratung zu der Frage, was und wie Sie aufgrund des Unfalles verlangen können, ist die gegnerische Versicherung deshalb grundsätzlich der falsche Ansprechpartner. Auch wird Sie die Versicherung womöglich dazu bewegen wollen, von einer anwaltlichen Inanspruchnahme Abstand zu nehmen.

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Verkehrsrecht-Rechtschutzversicherung-Strafrechtliche Vorwürfe

Verkehrsrecht-Rechtschutzversicherung-Strafrechtliche Vorwürfe

Vielfach unbekannt ist, dass Rechtschutzversicherungen auch strafrechtliche Vorwürfe abdecken, solange im Verkehrsbereich kein Vorsatz rechtskräftig festgestellt wird, also auch reine Vorsatztaten wie z.B. Unfallflucht, soweit deswegen keine Verurteilung erfolgt. Außerhalb des Verkehrsrechts muss hingegen ein Delikt vorliegen, was sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann.

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Beweisvertungsverbot bei Blutentnahmen

Beweisvertungsverbot bei Blutentnahmen

Nach wie vor ist in der Rechtssprechung umstritten, ob eine fehlende richterliche Anordnung für eine Blutentnahme zu einem Beweisverwertungsverbot führt. Nunmehr hat das OLG Schleswig mit Beschluß vom 26.10.2009 entschieden, dass für den Fall, dass die ermittelnden Polizeibeamten keinen Versuch unternehmen einen Richter zu kontaktieren, sondern aufgrund der Tatsache, dass dies schon immer so gehandhabt wurde, eigenmächtig eine Blutentnahme anordnen, von einem Beweisverwertungsverbot auszugehen ist.

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Verkehrsrecht-Umwandlung eines Fahrverbotes

Verkehrsrecht-Umwandlung eines Fahrverbotes

Häufig stellt sich im Bußgeldverfahren die Frage, ob die Umwandlung eines Fahrverbotes in eine erhöhte Geldbuße möglich ist.

Dies wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Ein einfaches „Freikaufen“ ohne weitere besondere hinzukommende Umstände ist aber in der Regel nicht möglich. Grundsätzlich wird von der Rechtsprechung verlangt, dass bei Vollstreckung des Fahrverbotes unzumutbare Härten eintreten. Anerkannt ist zum Beispiel, dass der drohende Verlust des Arbeitsplatzes eine solche Härte darstellt. Dies muss aber auch konkret nachgewiesen werden und insbesondere auch dargelegt werden, dass ein zusammenhängender Urlaub von 4 Wochen nicht möglich ist und auch die Einstellung eines Fahrers für diesen Zeitraum nicht zu finanzieren ist.

Das Fahrverbot soll als besondere Rechtsfolge auch Einschnitte mit sich bringen. Es soll aber nicht zur Existenzvernichtung führen.

In der Regel wird, soweit auf das Fahrverbot verzichtet werden kann, die Regelgeldbuße verdoppelt.